AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Deutschland und Österreich.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHLAND
Dieser Online Shop ist ein Gemeinschaftsauftritt der zur MAKRA Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen:

MAKRA Norbert Kraft GmbH
Zillenhardtstraße 29
D-73037 Göppingen/Voralb
Telefon: +49 (0) 71 61/9 99 09 - 0
Telefax: +49 (0) 71 61/9 99 09 - 99
E-Mail: info@makra.de  

MAKRA CHEMIE GmbH
Gewerbering 5
D-09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon: +49 (0) 37 23/41 90-0
Telefax: +49 (0) 37 23/41 90-99
E-Mail: info@makra.de    

MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Moosstraße 60/1
A-5020 Salzburg
Telefon: +43 (0) 6 62/45 93 - 44
Telefax: +43 (0) 6 62/45 93 - 45
E-Mail: info@makra.at

Ihr Auftrag wird nach Postleitzahlengebieten wie folgt von uns bearbeitet und kommt dann im Falle des Abschlusses eines Vertrages wie folgt zustande:

MAKRA Norbert Kraft GmbH
PLZ: 2, 30-37, 4, 5, 6, 7, 8, 90-98    

MAKRA CHEMIE GmbH
PLZ: 0, 1, 38-39, 99    

MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Österreich

Der für Sie zuständige Betrieb der MAKRA Unternehmensgruppe mit dem ggf. ein Vertragsabschluss im Rahmen Ihrer Bestellung erfolgt ergibt sich entsprechend der vorstehenden Regelung dann auch aus der Auftragsbestätigung.

Unser freibleibendes Angebot ist speziell und ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt.
 
1. Begriffsbestimmungen          

  • Kunde
    Dies umfasst Verbraucher und solche, welche nicht als Verbraucher anzusehen sind, welche Produkte von MAKRA erwerben.

  • Bedingungen
    Hierbei handelt es sich um die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Verbraucher
    Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

  • Produkte
    In allen Publikationen von MAKRA, seien diese schriftlich und/oder online verfügbar, aufgeführten Waren, einschließlich Dienstleistungen und Software.

2. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen gelten für die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen MAKRA und dem Kunden sowie auf alle hiermit im Zusammenhang stehenden Angaben in Prospekten, Unterlagen, Preislisten, Anzeigen etc., gleich, ob diese mündlich, schriftlich oder im Internet erfolgt sind. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen, außer wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.
Angebote durch MAKRA erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form, enthält das Angebot hinsichtlich der Dauer keine Angaben, ist dies für einen Zeitraum von zehn Kalendertagen gültig. Auf die Bestellung des Kunden erhält der Kunde durch MAKRA eine Auftragsbestätigung, welche als Annahme der Bestellung gilt. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen, eventuelle Abweichungen zur Bestellung sind MAKRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. MAKRA behält sich vor, die vertragsgegenständlichen Produkte sowie Dienstleistungen jederzeit zu ändern, sofern eine zumindest gleichwertige Funktionalität, Qualität und Leistung sichergestellt ist. Liegen wesentliche Änderungen der Produkte oder der Dienstleistungen gegenüber der Bestellung vor, wird dies mit dem Kunden abgestimmt.
           
4.
Der für den Kunden verbindliche Preis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung von MAKRA. Gegenüber Kunden, welche nicht Verbraucher sind, bleibt MAKRA die Änderung des Preises für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten, sofern eine Änderung von Wechselkosten, Zöllen, Steuern, Fracht, Versicherungskosten sowie Herstellungskosten erfolgt. So nichts anderes vereinbart ist, ist Vorkasse des Kunden vereinbart. MAKRA behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs Lieferungen oder Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurück zu behalten. Für Verbraucher ergibt sich der Bruttokaufpreis (inklusive der Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer) sowie die ausgewiesenen Transportkosten aus der Auftragsbestätigung, bzw. der Rechnung. Soweit keine Mahnung vorliegt, erfolgt der Verzugseintritt bei Verbrauchern 30 Tage nach Rechnungsstellung, soweit durch MAKRA hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

5. 
Der Kunde wird, soweit möglich, eine beschädigte Verpackung und/oder beschädigte Produkte sowie fehlende oder falsche Teile auf dem Frachtbrief vor dessen Unterzeichnung vermerken. MAKRA ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. MAKRA kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, welche frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen kann, in Lieferverzug. Der Kunde verpflichtete sich, auf Verlangen von MAKRA innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er im Falle der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt Leistung verlangen möchte oder auf die Lieferung weiter besteht. Beim Rücktritt des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur dann möglich, soweit die Lieferverzögerung durch MAKRA zu vertreten ist. Das Eigentum an gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises an den Kunden über (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor dem abschließenden Übergang des Eigentums auf ihn zu verpfänden, Dritten zur Sicherheit zu übereignen, diese zu verarbeiten oder in jedwelcher Form umzugestalten. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, bzw. zu verwenden. Er tritt für diesen Fall jedoch alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen die Abnehmern des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderung von MAKRA in Höhe des geschuldeten Betrags an MAKRA ab. MAKRA nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder nur teilweise in Verzug, stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden, darf der Kunde nicht mehr über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verfügen. In diesem Fall ist MAKRA berechtigt, vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung für die Leistungserbringung zurückzutreten. Auch ohne das Vorliegen eines Rücktritts ist MAKRA berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Erfolgt die Rücksendung von Produkten im Wege einer Kulanzregelung, hat der Kunde die Rücksendekosten zu tragen und das Produkt im Originalzustand und der Originalverpackung unter Beifügung des Kaufbelegs an MAKRA zu versenden.

6. Prüfung
Kunden, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, haben die gelieferten Produkte innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt auf die Vertragsgemäßheit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Erfolgt dies nicht innerhalb der angegebenen Frist, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.

7. Sachmängelhaftung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde nicht Verbraucher, gelten die nachstehenden Regelungen: Art und Beschaffenheit der Produkte/Dienstleistungen ist in der Auftragsbestätigung abschliessend beschrieben. Eigenschaften der Produkte und Dienstleistungen, die außerhalb der Auftragsbestätigung erfolgt sind, gehören nur dann zur vereinbarenden Beschaffenheit, so sie durch MAKRA schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Sollte ein Produkt oder eine Dienstleistung im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel gemäß §§ 434 ff. BGB behaftet sein, hat MAKRA abweichend von § 439 BGB nach ihrer Wahl die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung. MAKRA ist hierbei zur Untersuchung der Produkte nach Wahl von MAKRA in den Räumlichkeiten des Käufers oder einer Niederlassung von MAKRA berechtigt. Für den Fall der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt MAKRA mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten. Im Falle des Austausches technischer Komponenten hat MAKRA zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung Ersatzteile oder Komponenten zu verwenden, welche neu oder neuwertigen entsprechen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt, unter Berücksichtigungen der zum Punkt Haftung getroffenen Regelungen. Die Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung, sofern MAKRA den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmen bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, so der Käufer mit seinen Abnehmern keinen über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarung getroffen hat.

8. Haftung
a) MAKRA haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.

b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet MAKRA nur bei Schäden, welche auf wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, wie auch auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen und jeweils vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehende Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich, aus welchem Rechtsgrund einschließlich der Anspruch aus unerlaubter Handlung.

c) Für Fälle mit gemäß Ziffer b) ist die Haftung der Höhe nach auf € 100.000,00 pro Schadenfall beschränkt.

d) Eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit einer Ware, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben, sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c. i. c.) welche zum Zeitpunkt der Einbeziehungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

e) Die vorliegenden Haftungsbeschränkungen geltend entsprechend auch für Ansprüche gegenüber Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von MAKRA.

9. Datenschutz
Im Rahmen des vorliegenden Auftrags werden Daten gespeichert. MAKRA beachtet hierbei die entsprechenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.         

10. Verschwiegenheit
Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse an jeweils andere Vertragsbehandlung auch nach einem Ende der Geschäftsbeziehung weiter vertraulich behandeln.

11. Rücktritt
MAKRA ist zum Rücktritt vom Vertrag dann berechtigt, so der Kunde trotz einer von MAKRA eingeräumten angemessenen Frist den vereinbarten Kaufpreis/Vergütung nicht bezahlt. Soweit dies nach der Rechtsnatur des Vertrags möglich ist, ist jede Partei unbeschadet, der Geltendmachung weiterer Rechte dazu berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen:

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdeten Art durch die andere Partei, sowie nachhaltige Vertragspflichtverletzung, außer, so diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird, sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder auch nur die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.

12. Kundenobliegenheiten
Die Auswahl und Geeignetheit der Produkte/Dienstleistungen obliegt dem Kunden, die Geeignetheit für einen bestimmten Zweck obliegt damit nicht der Verantwortung von MAKRA. Der Kunde erklärt sich darüber hinaus bereit, MAKRA zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung alle erforderlichen Informationen mitzuteilen, MAKRA soweit dies erforderlich ist, den Zugang zu Produkten zu gewährleisten und gegebenenfalls notwendige Mitwirkungshandlung zu erbringen.

13. Rechts-/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Die Geltung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt als ausgeschlossen. Weiter wird, so der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung Göppingen vereinbart.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Telefax, E-Mail) oder auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten die sich aus § 312 c II BGB in Verbindung mit § 1 I, II und IV BGB – InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e I, Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB – InfoV ergeben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf soll an das Unternehmen der MAKRA Unternehmensgruppe gerichtet werden, dass in der Auftragsbestätigung auf geführt ist. Für Kunden in den PLZ Bezirken 2, 30-37, 4, 5, 6, 7, 8, 90-98 ist das : MAKRA Norbert Kraft GmbH. Für Kunden in den PLZ Bezirken 0, 1, 38-39, 99 ist das :  MAKRA CHEMIE GmbH. Für Kunden in Österreich ist das : MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück zu gewähren, sind Sie insoweit gegebenenfalls zum Wertersatz verpflichtet. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung im Rahmen eines Prüfungsumfangs, wie Sie bei einem Kauf im Geschäftslokal möglich wäre, zurückzuführen ist. Durch Paketversand rücksendefähigen Waren, sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen, so die gelieferte Ware der bestellten entspricht und so der Preis der zurückgesendeten Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem € 40,00 übersteigendem Preis weder die Zahlung noch eine vereinbarte Teilzahlung erfolgt ist. Ansonsten ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Im Falle nicht durch paketversandt rücksendefähiger Sachen erfolgt die Abholung durch MAKRA. Die Kosten die dem Kunden durch die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen hat dieser selbst zu tragen. Ein Widerrufsrecht besteht dann für den Kunden nicht, so Produkte geliefert werden, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder welche aufgrund ihrer Beschaffenheit für einer Rücksendung nicht geeignet sind.

15. Verschiedenes/salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages gilt die Schriftform als vereinbart, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformvereinbarung.         
 


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÖSTERREICH
Dieser Onlineshop ist ein Gemeinschaftsauftritt der zur MAKRA Unternehmensgruppe gehörenden Unternehmen:

MAKRA Norbert Kraft GmbH
Zillenhardtstraße 29
D-73037 Göppingen/Voralb
Telefon: +49 (0) 71 61/9 99 09 - 0
Telefax: +49 (0) 71 61/9 99 09 - 99
E-Mail: info@makra.de    

MAKRA CHEMIE GmbH
Gewerbering 5
D-09337 Hohenstein-Ernstthal
Telefon: +49 (0) 37 23/41 90-0
Telefax: +49 (0) 37 23/41 90-99
E-Mail: info@makra.de

MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Gewerbestraße 9
A-5102 Anthering b. Salzburg
Telefon: +43 (0) 6 62/45 93 - 44
Telefax: +43 (0) 6 62/45 93 - 45
E-Mail: info@makra.at

Ihr Auftrag wird nach Postleitzahlengebieten wie folgt von uns bearbeitet und kommt dann im Falle des Abschlusses
eines Vertrages wie folgt zustande:

MAKRA Norbert Kraft GmbH
PLZ: 2, 30-37, 4, 5, 6, 7, 8, 90-98    

MAKRA CHEMIE GmbH
PLZ: 0, 1, 38-39, 99    

MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H.
Österreich
 
Der für Sie zuständige Betrieb der MAKRA Unternehmensgruppe mit dem ggf. ein Vertragsabschluss im Rahmen Ihrer Bestellung erfolgt ergibt
sich entsprechend der vorstehenden Regelung dann auch aus der Auftragsbestätigung.
 
Unser freibleibendes Angebot ist speziell und ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe bestimmt.
 
1. Begriffsbestimmungen          

  • Kunde
    Dies umfasst Verbraucher und solche, welche nicht als Verbraucher anzusehen sind, welche Produkte von MAKRA erwerben.

  • Bedingungen
    Hierbei handelt es sich um die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Verbraucher
    Jemand, für den das Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmes gehört (§ 1 KSchG).

  • Produkte
    In allen Publikationen von MAKRA, seien diese schriftlich und/oder online verfügbar, aufgeführten Waren, einschließlich Dienstleistungen und Software.

2. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen gelten für die vorliegende Geschäftsbeziehung zwischen MAKRA und dem Kunden sowie auf alle hiermit im Zusammenhang stehenden Angaben in Prospekten, Unterlagen, Preislisten, Anzeigen etc., gleich, ob diese mündlich, schriftlich oder im Internet erfolgt sind. Abweichende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendungen, außer wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.
Angebote durch MAKRA erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form, enthält das Angebot hinsichtlich der Dauer keine Angaben, ist dies für einen Zeitraum von zehn Kalendertagen gültig. Auf die Bestellung des Kunden erhält der Kunde durch MAKRA eine Auftragsbestätigung, welche als Annahme der Bestellung gilt. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden zu prüfen, eventuelle Abweichungen zur Bestellung sind MAKRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen. MAKRA behält sich vor, die vertragsgegenständlichen Produkte sowie Dienstleistungen jederzeit zu ändern, sofern eine zumindest gleichwertige Funktionalität, Qualität und Leistung sichergestellt ist. Liegen wesentliche Änderungen der Produkte oder der Dienstleistungen gegenüber der Bestellung vor, wird dies mit dem Kunden abgestimmt.
           
4.
Der für den Kunden verbindliche Preis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung von MAKRA. Gegenüber Kunden, welche nicht Verbraucher sind, bleibt MAKRA die Änderung des Preises für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vorbehalten, sofern eine Änderung von Wechselkosten, Zöllen, Steuern, Fracht, Versicherungskosten sowie Herstellungskosten erfolgt. So nichts anderes vereinbart ist, ist Vorkasse des Kunden vereinbart. MAKRA behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs Lieferungen oder Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurück zu behalten. Für Verbraucher ergibt sich der Bruttokaufpreis (inklusive der Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer) sowie die ausgewiesenen Transportkosten aus der Auftragsbestätigung, bzw. der Rechnung. Soweit keine Mahnung vorliegt, erfolgt der Verzugseintritt bei Verbrauchern 30 Tage nach Rechnungsstellung, soweit durch MAKRA hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

5.
Der Kunde wird, soweit möglich, eine beschädigte Verpackung und/oder beschädigte Produkte sowie fehlende oder falsche Teile auf dem Frachtbrief vor dessen Unterzeichnung vermerken. MAKRA ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. MAKRA kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, welche frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen kann, in Lieferverzug. Der Kunde verpflichtete sich, auf Verlangen von MAKRA innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er im Falle der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt Leistung verlangen möchte oder auf die Lieferung weiter besteht. Beim Rücktritt des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur dann möglich, soweit die Lieferverzögerung durch MAKRA zu vertreten ist. Das Eigentum an gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises an den Kunden über (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor dem abschließenden Übergang des Eigentums auf ihn zu verpfänden, Dritten zur Sicherheit zu übereignen, diese zu verarbeiten oder in jedwelcher Form umzugestalten. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, bzw. zu verwenden. Er tritt für diesen Fall jedoch alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen die Abnehmern des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderung von MAKRA in Höhe des geschuldeten Betrags an MAKRA ab. MAKRA nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder nur teilweise in Verzug, stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt worden, darf der Kunde nicht mehr über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verfügen. In diesem Fall ist MAKRA berechtigt, vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung für die Leistungserbringung zurückzutreten. Auch ohne das Vorliegen eines Rücktritts ist MAKRA berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen. Erfolgt die Rücksendung von Produkten im Wege einer Kulanzregelung, hat der Kunde die Rücksendekosten zu tragen und das Produkt im Originalzustand und der Originalverpackung unter Beifügung des Kaufbelegs an MAKRA zu versenden.

6. Prüfung
Kunden, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, haben die gelieferten Produkte innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt auf die Vertragsgemäßheit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Erfolgt dies nicht innerhalb der angegebenen Frist, gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.

7. Sachmängelhaftung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Ist der Kunde nicht Verbraucher, gelten die nachstehenden Regelungen: Art und Beschaffenheit der Produkte/Dienstleistungen ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte und Dienstleistungen, die außerhalb der Auftragsbestätigung erfolgt sind, gehören nur dann zur vereinbarenden Beschaffenheit, so sie durch MAKRA schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Sollte ein Produkt oder eine Dienstleistung im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel gemäß §§ 922 ff. ABGB behaftet sein, hat MAKRA abweichend von § 932 ABGB nach ihrer Wahl die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung. MAKRA ist hierbei zur Untersuchung der Produkte nach Wahl von MAKRA in den Räumlichkeiten des Käufers oder einer Niederlassung von MAKRA berechtigt. Für den Fall der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt MAKRA mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten. Im Falle des Austausches technischer Komponenten hat MAKRA zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung Ersatzteile oder Komponenten zu verwenden, welche neu oder neuwertigen entsprechen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt, unter Berücksichtigungen der zum Punkt Haftung getroffenen Regelungen. Die Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung, sofern MAKRA den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmen bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, so der Käufer mit seinen Abnehmern keinen über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarung getroffen hat.

8. Haftung
a) MAKRA haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.

b) Für leichte Fahrlässigkeit haftet MAKRA nur bei Schäden, welche auf wesentlichen Pflichtverletzungen beruhen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, wie auch auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht.

c) Eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie hinsichtlich der Beschaffenheit einer Ware, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben, sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c. i. c.) welche zum Zeitpunkt der Einbeziehungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

9. Datenschutz
Im Rahmen des vorliegenden Auftrags werden Daten gespeichert. MAKRA beachtet hierbei die entsprechenden Vorschriften des Datenschutzgesetzes. MAKRA verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die Bestimmungen über das Datengeheimnis gemäß § 15 DSG 2000 (Datenschutzgesetz 2000) und über das Bankgeheimnis gemäß § 38 BWG (Bankwesengesetz) einzuhalten.         

10. Verschwiegenheit
Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betrieb- und Geschäftsgeheimnisse an jeweils andere Vertragsbehandlung auch nach einem Ende der Geschäftsbeziehung weiter vertraulich behandeln.

11. Rücktritt  
MAKRA ist zum Rücktritt vom Vertrag dann berechtigt, so der Kunde trotz einer von MAKRA eingeräumten angemessenen Frist den vereinbarten Kaufpreis/Vergütung nicht bezahlt. Soweit dies nach der Rechtsnatur des Vertrags möglich ist, ist jede Partei unbeschadet, der Geltendmachung weiterer Rechte dazu berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen:

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdeten Art durch die andere Partei, sowie nachhaltige Vertragspflichtverletzung, außer, so diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird, sowie die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder auch nur die Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.

12. Kundenobliegenheiten
Die Auswahl und Geeignetheit der Produkte/Dienstleistungen obliegt dem Kunden, die Geeignetheit für einen bestimmten Zweck obliegt damit nicht der Verantwortung von MAKRA. Der Kunde erklärt sich darüber hinaus bereit, MAKRA zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung alle erforderlichen Informationen mitzuteilen, MAKRA soweit dies erforderlich ist, den Zugang zu Produkten zu gewährleisten und gegebenenfalls notwendige Mitwirkungshandlung zu erbringen.
           
13. Rechts-/Gerichtsstand        
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen als vereinbart. Die Geltung des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt als ausgeschlossen. Weiter wird, so der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung Salzburg vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt der Gerichtsstand des § 14 KSchG. Es ist diesfalls jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.  

14. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von 7 Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ohne Angaben von Gründen in Textform (zum Beispiel Brief, Telefax, E-Mail) oder auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 5e KSchG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf soll an das Unternehmen der MAKRA Unternehmensgruppe gerichtet werden, dass in der Auftragsbestätigung auf geführt ist. Für Kunden in Österreich ist das: MAKRA Norbert Kraft Ges.m.b.H. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück zu gewähren, sind Sie insoweit gegebenenfalls zum Wertersatz verpflichtet. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung im Rahmen eines Prüfungsumfangs, wie Sie bei einem Kauf im Geschäftslokal möglich wäre, zurückzuführen ist. Durch Paketversand rücksendefähigen Waren, sind auf unsere Gefahr zurückzusenden, die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen, so die gelieferte Ware der bestellten entspricht und so der Preis der zurückgesendeten Ware einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem € 40,00 übersteigendem Preis weder die Zahlung noch eine vereinbarte Teilzahlung erfolgt ist. Ansonsten ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Im Falle nicht durch paketversandt rücksendefähiger Sachen erfolgt die Abholung durch MAKRA. Die Kosten die dem Kunden durch die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen hat dieser selbst zu tragen. Ein Widerrufsrecht besteht dann für den Kunden nicht, so Produkte geliefert werden, welche nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder welche aufgrund ihrer Beschaffenheit für einer Rücksendung nicht geeignet sind.

15. Verschiedenes/salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht. Für Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrages gilt die Schriftform als vereinbart, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformvereinbarung. Für den Verkauf an Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als nicht zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere das Konsumentenschutzgesetz anderes vorsehen.